Finanzierung/ Kostenübernahme

  • Die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche wird, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) finanziert.
    Dafür muss der für ihren Bezirk zuständige Fachdienst (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Schulpsychologischer Dienst oder die Erziehungs- und Familienberatungsstelle) von Ihnen kontaktiert werden. Nach Feststellung des Therapiebedarfs werden die Kosten vom Jugendamt übernommen.
  • In Einzelfällen werden die Kosten von Privatkassen übernommen, bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung.
  • Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit (Teilfinanzierung) besteht, wenn eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen einschließlich Psychotherapie abgeschlossen wurde.
  • Eine psychotherapeutische Behandlung ist per Selbstzahlung möglich. In der Regel kann so ohne längere Wartezeiten und ohne vorherige Konsultation mit anderen Stellen mit der Therapie begonnen werden. Die Höhe des Honorars erfragen Sie direkt bei der behandelnden Psychotherapeutin.
  • Eine Finanzierung der Psychotherapie durch gesetzliche Krankenkassen ist im Rahmen unserer Praxis für Kinder, Jugendliche und Erwachsene nicht möglich.